Behördenfinder Links & Infos

Wir haben die wichtigsten Informationen aus unserem Einzugsgebiet für Sie zusammengetragen.

In manche Kreisen, Gemeinden oder Städten gelten so genannte Baumschutzsatzungen, die das Bundesnaturschutzgesetz erweitern. Was in der einen Gemeinde erlaubt ist, kann in der angrenzenden Stadt schon verboten sein. Unabhängig ob es sich um eine Pflegemaßnahme oder Fällung handelt.

↗Vollmacht

Um eine Maßnahme genehmigt zu bekommen, bedarf es einer sachlichen Einschätzung und einer vernünftigen sowie nachvollziehbaren Begründung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, übernehmen wir das gern für Sie.


↗Behördenfinder

Nach Eingabe Ihrer Straße wird Ihnen das zuständige Bezirksamt angezeigt.


↗Baumschutzverordnung

Hier gelangen Sie zur Baumschutzverordnung.


↗Baumkataster

Auf dieser Karte sehen Sie alle Hamburger Bäume, die sich auf öffentlichen Straßenflurstücken befinde.


↗Online Antrag

Hier gelangen Sie zum Online-Formular zum beschneiden oder fällen von Bäumen oder anderen Gehölzen.

↗Vollmacht

Um eine Maßnahme genehmigt zu bekommen, bedarf es einer sachlichen Einschätzung und einer vernünftigen sowie nachvollziehbaren Begründung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, übernehmen wir das gern für Sie.


↗Baumschutz in Ahrensburg

Informationen zum Baumschutz.


↗Baumschutzsatzung

Hier gelangen Sie zur Baumschutzverordnung.


↗Antragsformular

Sie wollen einen Baum beschneiden, fällen, oder eine Hecke Roden? Hier gelangen Sie zum passenden Formular.

↗Vollmacht

Um eine Maßnahme genehmigt zu bekommen, bedarf es einer sachlichen Einschätzung und einer vernünftigen sowie nachvollziehbaren Begründung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, übernehmen wir das gern für Sie.


↗Verkehrssicherungspflicht von Bäumen

Hier erhalten Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Informationen zur Verkehrssicherungspflicht von Bäumen.


↗Fragen und Antworten zum Baumschutz

Informationen zum Baumschutz.


↗Baumschutzsatzung

Hier gelangen Sie zur Baumschutzverordnung/Baumschautzsatzung.


↗Antragsformular

Sie wollen einen Baum beschneiden, fällen, oder eine Hecke Roden? Hier gelangen Sie zum passenden Formular.

↗Vollmacht

Um eine Maßnahme genehmigt zu bekommen, bedarf es einer sachlichen Einschätzung und einer vernünftigen sowie nachvollziehbaren Begründung. Wenn Sie sich nicht sicher sind, übernehmen wir das gern für Sie.


↗Kontakt zum Umweltamt

Hier gelangen Sie direkt zum Kontakt des Umweltamtes und erhalten eine kurze Informationen zum Baumschutz.


↗Information zum Baumschutz

Hier erhalten Sie Informationen zum Baumschutz


↗Baumschutzsatzung

Hier gelangen Sie zur aktuellen Baumschutzsatzung vom 26.06.2025.


↗Antragsformular

Sie wollen einen Baum beschneiden, fällen, oder eine Hecke Roden? Hier gelangen Sie zum aktuellen Formular der Gemeinde Großhansdorf. Das Formular ist noch nicht an die neue Satzung vom 26.06.2025 angepasst.

SIA - Statisch Integrierte Abschätzung

Die Sia Methode kann helfen die Sicherheit von Bäumen je nach Baumart und Standort bezüglich ihrer Stand- und Bruchsicherheit zu beurteilen. Diese Methode ist wie der Name schon sagt ein „Abschätzung“ und ist keinesfalls als alleiniges Mittel zur Abschätzung heranzuziehen.

Die Örtlichen Sachverhalte und Gegebenheiten haben einen entscheidenden Einfluss auf die Sicherheit von Bäumen, die im Detail mit dieser Methode nicht erfasst werden können. Eine Besichtigung und Beurteilung vor Ort durch einen Sachkundigen kann sie nicht ersetzen. Sie kann aber im Zweifel dem Sachkundigen dabei helfen, die Intensität einer Schnittmaßnahme festzulegen.

Entwickelt von Dr. Ing. Lothar Wessolly

Kronensicherung Jahreskennung

Eine Kronensicherung ist in der Regel eine Textile Verbindung, die das Ausbrechen von Kronenteilen verhindern soll und/oder bei Überbelastung, herabstürzende Kronenteile auffangen.

Kronensicherungen gibt es von verschiedenen Herstellern und Ausführungen wie Hohlseile, Gurtbänder, statische oder dynamische (dehnbare) Materialien.

Durch Witterung unterliegen die Materialien einem natürlichem Verschleiß und müssen je nach Hersteller nach einer gewissen Zeit (meist 8 Jahre) getauscht werden.

Die Hersteller haben sich farblich auf Jahreskennungen geeinigt, um das Einbaujahr an der Sicherung zu markieren, damit dieses bei einer Sichtkontrolle vom Boden aus festgestellt werden kann.

Grün2009201720252033
Gelb2010201820262034
Rot2011201920272035
Blau2012202020282036
Braun2013202120292037
Lila2014202220302038
Orange2015202320312039
Grau2016202420322040



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